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Leasing
Die Abwicklung von Leasingverträgen und Finanzierungsleasinggeschäften birgt für Leasinggeber wie Leasingnehmer großes Konfliktpotential.
Die Beratung und Vertretung von Leasinggebern und Leasingnehmern im Rahmen der Abwicklung dieser Verträge bildet einen der Interessenschwerpunkte unserer Tätigkeit. Gerade die in diesem Umfang teils sehr kurzen Verjährungsfristen von 6 Monaten nach Rückgabe des Leasingobjekts machen eine zeitnahe und konsequente Verfolgung Ihrer Ansprüche aus dem Leasingvertrag notwendig.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tim Wullbrandt