Baurecht | WEG-Recht | Nachbarrecht

Die Errichtung, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien sind oftmals verbunden mit einer Vielzahl von juristischen Problemen.

Unsere Kompetenz liegt in der Beratung und Vertretung von Auftragnehmern und Auftraggebern beim Bau und der Errichtung von Privat- und Gewerbeimmobilien in den Bereichen öffentliches und privates Baurecht, BGB- und VOB-Werkverträge.
Im Fall der Insolvenz von an einem Bauprojekt beteiligten Firmen machen wr Ihre Rechte im Rahmen des Verfahrens geltend und sichern Ihre Ansprüche, gegebenen Falles nach den Reglungen des Bauforderungssicherungsgesetzes.

Wohnungseigentümern und Verwaltern stehen wir in Fragen des WEG-Rechts beratend zur Seite.

Für Grundstückseigentümer und Hausbesitzer sind wir vorwiegend auf dem Gebiet de Nachbarrechts vertretend tätig.


Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tim Wullbrandt

 

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